Unterstützung zur Beschäftigung von langzeitarbeitslosen Menschen beantragen
Als Arbeitgeber können Sie durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart eröffnen.
Ziel ist, dass Sie Ihre neue Mitarbeiterin oder Ihren neuen Mitarbeiter auch nach dem Ende der Förderung möglichst dauerhaft in Ihrem Unternehmen beschäftigen.
Das Jobcenter kann Ihnen dafür einen Teil Ihrer Lohnkosten in den ersten zwei Jahren erstatten und finanziert außerdem ein Coaching.
Prozess
Um den Lohnkostenzuschuss zu bekommen, müssen Sie einen Antrag stellen, bevor Sie jemanden einstellen und der Arbeitsvertrag geschlossen wird.
- Kontaktieren Sie Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Jobcenter. Dort werden Sie zur Förderung beraten und erhalten das Antragsformular oder den Antrag online.
Fristen
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Weitere Informationen und Termine für ein persönliches Beratungsgespräch erhalten Sie an der Information Soziales:
Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de