Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Was ist Unterhaltsvorschuss?
Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Familienhilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Es handelt sich um eine Vorleistung für ausbleibende Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils.
Wenn es dem anderen Elternteil eigentlich möglich wäre, Unterhalt zu zahlen, fordert der Staat den gezahlten Unterhaltsvorschuss zurück.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter des Kindes ab.
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Voraussetzungen
Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind, welches in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
- bei einem Elternteil lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder dauernd getrennt lebt und
- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt oder Waisenbezüge erhält
Für Kinder/Jugendliche, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gelten zusätzliche besondere Anspruchsvoraussetzungen. Für diesen Personenkreis besteht ein Anspruch nur, wenn
- das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder
- durch die Unterhaltsvorschussleistungen die Hilfebedürftigkeit des Kindes nach § 9 SGB II vermieden werden kann oder
- wenn der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro Brutto verfügt.
Für Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und die keine allgemeinbildende Schule besuchen, wird die Anrechnung von Einkünften des Vermögens und Erträgen aus zumutbarer Arbeit eingeführt. Bei Kindern/Jugendlichen zwischen 12 Jahren und 17 Jahren zudem noch:
- eigene Einkünfte aus Vermögen (über 120 Euro jährlich)
- die hälftigen monatlichen Einnahmen aus einem Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsverhältnis, vermindert um einen monatlichen Arbeitnehmerpauschbetrag und ggf. einen Ausbildungsfreibetrag.
Weiterführende Informationen
Für die Inanspruchnahme des Unterhaltsvorschusses müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Mit dem Schnell-Check Unterhaltsvorschuss können Sie prüfen, ob Ihr Kind die Voraussetzungen für eine Beantragung erfüllt.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Weitere Informationen und Termine für ein persönliches Beratungsgespräch erhalten Sie an der Information Soziales:
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