Sperrmüll Entsorgung durch Abholung

Sperrmüll ist sperriger Hausrat, der auf Grund seiner Größe nicht über die Restmülltonne entsorgt werden kann. Zum sperrigen Hausrat gehören die Sachen, die man üblicherweise bei einem Wohnungswechsel mitnimmt.

Es dürfen maximal 3 cbm Sperrgut bereitgestellt werden. Es ist darauf zu achten, dass es bei der Bereitstellung zu keiner Behinderung für Passanten und Verkehr kommt.

Termine zur Sperrgutabholung:

Die Termine an denen Sperrgut abgeholt werden, stehen nicht mehr im Abfuhrkalender, sondern sind direkt beim Entsorgungsunternehmen

Schönmackers Umweltdienste, Tel.: 0800 / 1 74 74 74

zu erfragen. Es besteht auch die Möglichkeit Sperrgut zur Abholung per Internet auf der Seite www.schoenmackers.de anzumelden oder über die "Müllalarm-App" Schönmackers. Ihnen wird dann der Abholungstermin per E-Mail mitgeteilt.

Alternativ besteht für die Bürger der Stadt Emmerich auch die Möglichkeit ihren sperrigen Hausrat selbst zur Sperrgut- und Grünschnittannahmestelle am Blackweg zu bringen.

Zum Sperrgut gehören:
  • Möbel,
  • Teile von Möbeln
  • sperrige Elektrogeräte
  • Fahrräder
  • Kinderwagen
  • große Kinderspielzeuge
  • gerollte Teppichböden

Nicht zum Sperrgut gehören:
  • Grobmüll (z.B. zerkleinerungsfähige Packstoffe)
  • Säcke oder Kartons mit Abfällen
  • Altkleidersäcke
  • Autoteile wie Sitze, Reifen, Batterien
  • Bauschutt
  • Gartenabfälle
  • Glasscheiben und Spiegel aus Schränken (zerkleinert über die Restmülltonne)
  • Kleinteile wie Töpfe, Pfannen, Blumenkästen
  • Teppichreste
  • Renovierungsabfälle
  • Badezimmerkeramik
  • Dusch- und Badewannen
  • Fenster, Türen, Holzvertäfelungen, PVC-Böden, Laminat, Isolierplatten, Dämmmaterial
  • Garagentore, Gartenzäune, Fässer, Tonnen, Teichfolien und -wannen
  • Schadstoffe
  • Farbeimer und Lackreste

Diese Ausschlussliste ist nicht vollständig. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung. Tel.: 02822 / 92 56 50

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