Sondernutzung von Straßen bei Baumaßnahmen

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Auch bei anderen (Hoch-)Baumaßnahmen ist regelmäßig die Nutzung öffentlicher Straßen oder Plätze erforderlich, z.B. für das Aufstellen eines Gerüsts, eines Bauzaunes, die Einrichtung einer Baustellenzufahrt oder für die Lagerung von Baumaterialen. Hierfür benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Dienstanweisung über die Erhebung von Gebühren im Straßenverkehr im Bereich der Stadt Emmerich am Rhein und variieren stark je nach Ausprägung des Eingriffs in den öffentlichen Verkehrsraum. Für Fragen zur Höhe der Gebühren erteilen die zuständigen Mitarbeiter jederzeit Auskunft.

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