Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat.

Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden.

Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.

Sekundarstufe I

In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden:

  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 9
  • der Hauptschulabschluss nach Klasse 10
  • der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10

Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.

Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien.

Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Prozess

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.
  • Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Besonderheiten

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Weiterführende Informationen

- https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Schulformen/Gesamtschule/index.html - http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1 - https://broschuerenservice.nrw.de/files/download/pdf/broschuere-die-sekundarstufe-i-2019-druckfassung-pdf_von_die-sekundarstufe-i-in-nordrhein-westfalen-informationen-fuer-eltern_vom_staatskanzlei_3158.pdf

Rechtsgrundlagen

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