Hundehaltung Anmeldung
Jeder Besitzer eines Hundes ist verpflichtet, sein Tier innerhalb von 2-3 Wochen nach der Aufnahme bei uns anzumelden. Bei Tieren, die nicht größer als 40 Zentimeter und schwerer als 20 Kilogramm werden, kann die Anmeldung für die Hundesteuer einfach online erfolgen. Das Formular finden Sie am Ende der Seite. Als Nachweis für einen gemeldeten Hund erhalten Sie eine Hundemarke. Diese wird nach erfolgter Anmeldung schnellstmöglich zugeschickt. Bei Verlust Ihrer Hundemarke erhalten Sie auf Nachfrage bei uns kostenfrei eine neue Marke.
Große Hunde
Sollten Sie einen großen Hund (größer als 40 cm und schwerer als 20kg) halten, ist eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Fachbereich Bürgerservice & Ordnung zwingend erforderlich. Das zugehörige Formular erhalten Sie auf Anfrage.
Mischlingshunde
Sollten Sie einen Mischlingshund halten, ist es sinnvoll vor einer Anmeldung Kontakt mit dem zuständigen Kollegen im Fachbereich Bürgerservice und Ordnung Kontakt aufzunehmen.
Hunde bestimmter Rassen / Hunde gefährlicher Art
Hunde bestimmter Rassen (lt. §10 Landeshundegesetz) und Hunde gefährlicher Art (lt. §3 Landeshundegesetz) bedürfen einer gesonderten Anmeldung, die nur unter Vorführung des Tieres beim zuständigen Mitarbeiter erfolgen kann. Dazu zählen folgende Rassen:
- Alano
- American Bulldog
- Bullmastiff
- Mastiff
- Mastino Espanol
- Mastino Napoletano
- Filo Brasileiro
- Dogo Argentino
- Rottweiler
- Tosa Inu
- Old English Bulldog
- Pittbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Voraussetzungen
Für die Anmeldung eines Hundes ist in der Regel kein persönliches Erscheinen im Rathaus erforderlich. Die Zusendung des entsprechenden Formulars und der notwendigen Unterlagen genügt.
Wenn es sich bei dem Tier um einen Hund bestimmter Rasse handelt, ist das Tier beim zuständigen Mitarbeiter im Rathaus vorzuführen. Bei einem Hund gefährlicher Art erfolgt ein Hausbesuch durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des Veterinäramtes beim Kreis Kleve, bei dem die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung überprüft wird. Außerdem besteht für diese Hunderassen eine grundsätzliche Maulkorb- und Anleinpflicht. Davon kann nur nach einer Verhaltensprüfung abgesehen werden.
Insbesondere bei der Anmeldung eines Hundes bestimmter Rasse oder gefährlicher Art vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit uns.
Erforderliche Unterlagen
Bei großen Hunden sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Nachweis Tierhalter-Haftpflichtversicherung (Kopie der Police)
- Führungszeugnis
- Sachkundenachweis des Tierarztes
- Microchip-Nummer
Bei der Anmeldung von Hunden bestimmter Rassen oder Hunden gefährlicher Art ist ein Sachkundenachweis des Veterinäramtes vorzulegen.
Falls eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Hundesteuer beantragt wird, sind für den Grund der Befreiung ebenfalls Unterlagen vorzulegen.
Bearbeitungszeitraum
Nach der Vorlage des Anmeldeformulars und aller notwendigen Unterlagen erfolgt der Versand der Hundemarke in aller Regel innerhalb weniger Tage.
Kosten
Für die An- oder Abmeldung eines Hundes entstehen keine Bearbeitungsgebühren. Die Stadt Emmerich am Rhein erhebt für jedes gemeldete Tier Hundesteuer. Derzeit gelten folgende Steuersätze:
Anzahl Hunde | Steuer pro Jahr |
---|---|
1 Hund | 72,00 Euro |
2 Hunde, je Hund | 96,00 Euro |
3 Hunde und mehr, je Hund | 120,00 Euro |
1 Hund gefährlicher Art, je Hund | 600,00 Euro |
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Hundesteuer befreit oder diese ermäßigt werden. Geregelt wird das alles in der örtlichen Hundesteuersatzung.
Steuerermäßigung / Steuerbefreiung
Erhält ein Hundehalter Hilfe zum Lebensunterhalt, kann dies ein Grund für eine Steuerermäßigung sein. Diensthunde (z.B. Polizei) oder Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe bestimmter Personen eingesetzt werden (z.B. Blindenhunde) können unter bestimmten Umständen vollständig von der Steuer befreit werden. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus.
Voraussetzungen
Damit die Ordnungsbehörde Ihnen eine Erlaubnis ausstellen kann, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
- volljährig sein
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- sicherstellen, dass Ihr Hund ausbruchssicher untergebracht ist
- eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen (siehe „erforderliche Unterlagen“)
- und die fälschungssichere Kennzeichnung Ihres Hundes nachweisen (Mikrochip)
Die Haltung eines gefährlichen Hundes erfordert zudem, dass ein besonderes privates oder ein öffentliches Interesse vorliegt. Zum Beispiel wenn der Hund als Wachhund eines besonders gefährdeten Besitztums eingesetzt werden soll oder wenn Sie ihn aus einem Tierheim holen und bei sich aufnehmen möchten.
Weiterführende Informationen
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
- Wolfgang Berndsen0 28 22 / 75-12 33wolfgang.berndsen@stadt-emmerich.deRathaus FährstraßeGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - Gabriele Tebaay0 28 22 / 75-16 12gabriele.tebaay@stadt-emmerich.deRathaus AltbauGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein