Gewerbe ummelden
Eine Gewerbeummeldung ist in folgenden Fällen notwendig:
- bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Emmerich am Rhein
- bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes
- bei einer Namensänderung des Gewerbetreibenden
Wenn sich Ihr Gewerbe von Neben- auf Haupterwerb oder umgekehrt ändert, ist nicht zwingend eine Gewerbemeldung notwendig, da es sich um keinen anzeigepflichtigen Tatbestand handelt. Sofern Sie dennoch eine Änderung Ihrer Gewerbemeldung wünschen, können Sie dies mit einer Gewerbeummeldung anzeigen. Die Ummeldung ist kostenpflichtig.
Die Ummeldung kann
- per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
- persönlich (nach vorheriger Terminabsprache per Mail an gewerbe@stadt-emmerich.de)
- oder schriftlich erfolgen.
Neu ausgeübte Tätigkeiten
Wenn Sie Ihr Gewerbe um neue Tätigkeiten erweitern möchten, müssen diese präzise angegeben sein.
Beispielsweise können Sie den "Vertrieb von Textilien" so anmelden, den "Handel mit Waren aller Art" müssen Sie genauer definieren.
Rechtzeitig ummelden
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Verlegung oder der Änderung/Erweiterung der Tätigkeit umgemeldet werden. Sollte die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit länger als vier Wochen zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Verlegung oder Änderung/Erweiterung der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Gebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
- 26 Euro für natürliche Personen sowie vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (unter anderem GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG)
- 33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
- 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung bei juristischen Personen
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
- Lucie Palm0 28 22 / 75-16 11lucie.palm@stadt-emmerich.deRathaus AltbauGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein