Gewerbe abmelden

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Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Die Abmeldung kann

  • per Online-Gewerbemeldung (empfohlen)
  • persönlich (nach vorheriger Terminabsprache per Mail an gewerbe@stadt-emmerich.de)
  • oder schriftlich erfolgen.

Rechtzeitig abmelden

Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Einstellung der Tätigkeit abgemeldet werden. Sollte die Einstellung der Tätigkeit länger als zwei Monate zurückliegen, kann gegebenenfalls ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Einstellung der Tätigkeit mehr als zwölf Monate zurück, kann gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Verstorbene Angehörige

Wenn ein/e Angehörige/r von Ihnen verstorben ist, können Sie uns dies gerne schriftlich oder persönlich mitteilen. Wir benötigen lediglich eine Kopie oder das Original der Sterbeurkunde.

Gebühren

Eine Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.

Voraussetzungen

  • Betriebsauflösung oder
  • Verlegung Ihres Betriebssitzes oder des Sitzes einer Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder
  • Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes

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