Fliegender Straßenhandel aus Verkaufsfahrzeugen beantragen Wenn Sie auf öffentlichen Straßen Waren verkaufen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Voraussetzungen Sie besitzen eine Reisegewerbekarte. Rechtsgrundlagen § 46 Absatz 1 Nummer 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 33 Absatz 1 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung