Eheurkunde anfordern / Eheregister
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung zweier Menschen und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und zuvor, Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, sowie Ort und Tag der Eheschließung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
- Eheurkunde
- Internationale Eheurkunde
- Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (früher Familienbuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Eheschließung eingetragen hat.
Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen bzw. Randbemerkungen als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt)
Voraussetzungen
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter 16 Jahre):
- die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie)
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Prozess
Online-Beantragung:
Online-Beantragung Eheurkunde/Eheregisterauszug
Persönliche Beantragung:
Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:
- Für eine persönliche Beantragung ist ein Termin erforderlich.
- Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post:
Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde anzufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Eheschließungsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
- Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
- Nachdem Sie die Bezahlung der Gebühren nachgewiesen haben (z.B. durch die erneute Zusendung einer Email mit Kopie des Kontoauszugs), wird Ihnen die Eheurkunde sofort per Post zugesandt.
Besonderheiten
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.
Benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
- Elke Linde0 28 22 / 75-16 35elke.linde@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - René Bolk0 28 22 / 75-16 03rene.bolk@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - Waltraud Thyssen-Brömmeling0 28 22 / 75-16 36thyssen-broemmeling@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - Dorin Kock0 28 22 / 75-16 37dorin.kock@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein