Bewohnerparkausweis (allgemein) beantragen

Anwohner der Rheinpromenade und der Königstraße können im Bürgerbüro die Ausstellung einer Bewohnerparkkarte beantragen. Diese berechtigt dann zur Nutzung ausgewiesener Bewohnerparkzonen.

Bearbeitungszeitraum

Die Ausstellung der Bewohnerparkkarte erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen.

BITTE BEACHTEN! Die Ausgabe erfolgt nur von montags bis freitags im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein. Eine Ausgabe der Bewohnerparkkarten am Samstag ist nicht möglich.

Kosten

30 Euro pro Jahr

 

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Bewohner der betreffenden Bewohnerparkzone sein. Dafür muss er dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Je Bewohner wird maximal eine Bewohnerparkkarte für ein auf ihn angemeldetes Fahrzeug oder zur dauerhaften Nutzung überlassenes Fahrzeug ausgestellt. Verfügt der Bewohner für das Fahrzeug über einen eigenen privaten Stellplatz oder Garage, kann für das entsprechende Kraftfahrzeug keine Bewohnerparkkarte ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein, falls der KFZ-Schein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des KFZ Besitzers vorlegen, dass das KFZ überwiegend vom Antragsteller genutzt wird.
     

Prozess

Nachdem Sie alle Unterlagen eingereicht bzw. hochgeladen haben, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis zugesendet oder Sie müssen ihn abholen. Im Falle einer Online-Beantragung können Sie ihn direkt zuhause ausdrucken.

Fristen

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

Besonderheiten

Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

 

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