Bedarf für Bildung und Teilhabe

Direkt zum Formular

Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringen Einkommen unterstützt werden. Gefördert werden alle Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII - also Bürgergeld oder Sozialgeld - beziehen. Hinzu kommen Kinder von Eltern, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Kindergeldgesetz erhalten.

Das Ziel des Bildungs- und Teilhabepaketes ist es, den Kindern in unserer Gesellschaft Chancengleichheit zu bieten! 

Über die Verlinkungen am Ende der Seite erhalten Sie weitere detaillierte Informationen und die Möglichkeit die Leistungen online zu beantragen. Sie werden dabei auf die Internetseite des Kreises Kleve weitergeleitet, weil die Stadt Emmerich am Rhein bei dieser Leistung für den Kreis Kleve tätig ist. Die Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt jedoch in Emmerich am Rhein.

Das Informationsblatt informiert Sie weiterführend über die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Über den Online-Antrag können Sie Leistungen der Bildung und Teilhabe beantragen. Ergänzend finden Sie dort auch den Zusatzfragebogen auf Lernförderung und die Selbstauskunft für Anbieter von Lernförderung.

Kontaktinformationen

Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) können sich bei Fragen auch an ihre jeweiligen Leistungssachbearbeiter wenden. 

Seite teilen: