Bauvoranfrage

Die Frage, ob und wie ein Grundstück bebaubar ist, ist für den Bürger nicht immer eindeutig zu beantworten. In solchen Fällen ist es sinnvoll, den fraglichen Aspekt des Vorhabens im Rahmen einer Bauvoranfrage zu klären. Durch eine Bauvoranfrage können sowohl bauplanungsrechtliche als auch bauordnungsrechtliche Fragen für ein nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren verbindlich in einem Bauvorbescheid geklärt werden.

Ein positiver Bauvorbescheid hat eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren. Nach Ablauf der Frist hat der Bauvorbescheid keine Bindungswirkung mehr, so dass das Vorhaben neu zu beurteilen ist. Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ist schriftlich zu stellen. Welche Bauvorlagen zur Bearbeitung einer Bauvoranfrage benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab. Nehmen Sie daher vor Stellung des Antrages Kontakt mit den jeweiligen Mitarbeitern auf, die Sie über Art und Umfang der Bauvorlagen beraten.

Kosten

Die Gebühren für das Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörde richten sich nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und orientieren sich grundsätzlich an der Höhe der Rohbausumme eines Bauvorhabens aber auch an der Herstellungssumme sowie dem erforderlichen Zeitaufwand der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Da die Gebühren für jeden Einzelfall gesondert festgesetzt werden, ist eine pauschale Aussage zu den entstehenden Gebühren nicht möglich. Informationen zu den Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten erhalten Sie nach Darlegung Ihres Anliegens bei den jeweiligen Mitarbeitern der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Sprechzeiten der Baufsichtsbehörde

Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde im Rathaus sind aktuell nur noch zu folgenden Zeiten für telefonische Anfragen zu erreichen:

  • Montag, Mittwoch und Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Für ein persönliches Gespräch im Rathaus muss vorab ein Termin vereinbart werden.

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