Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass Ihrer Ehe nach deutschem Recht kein Hindernis entgegensteht. Das Zeugnis wird auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt, so dass es meist ohne Übersetzung zu verwenden ist.
Das Ehefähigkeitszeugnis benötigen Sie in der Regel, wenn Sie im Ausland heiraten wollen. Bei Fragen zum Ehefähigkeitszeugnis wenden Sie sich bitte direkt an unser Standesamt.
Rechtsgrundlagen
- Elke Linde0 28 22 / 75-16 35elke.linde@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - René Bolk0 28 22 / 75-16 03rene.bolk@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - Waltraud Thyssen-Brömmeling0 28 22 / 75-16 36thyssen-broemmeling@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - Dorin Kock0 28 22 / 75-16 37dorin.kock@stadt-emmerich.deRathaus Altbaustandesamt@stadt-emmerich.deGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein