Anmeldung für weiterführende Schulen

Sie möchten Ihr Kind an einer weiterführenden Schule in Emmerich am Rhein anmelden? 

Die Stadt Emmerich am Rhein verfügt über ein Gymnasium und eine Gesamtschule, die sich in Schulträgerschaft der Stadt Emmerich am Rhein befinden. Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den jeweiligen Schulen. 

Die Anmeldung für die Schülerinnen und Schüler für die fünften Klassen erfolgt in der Regel im Februar/März vor Beginn des neuen Schuljahres. Dazu werden zu Beginn des neuen Jahres alle Eltern der Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen persönlich angeschrieben und über die Termine und die genauen Modalitäten informiert. 

Wenn sie neue nach Emmerich ziehen oder aus anderen Gründen ihr Kind an einer Schule in Emmerich am Rhein anmelden wollen, nehmen Sie gerne mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen im zuständigen Fachbereich Kontakt auf.      

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Prozess

  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung über das Internetportal Schüler Online (www.schueleranmeldung.de) abgeben.
  • Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten über das Internetportal und schriftlich mit.

Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Besonderheiten

Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch bzgl. der Schulform auf andere Weise zu entsprechen.

Weiterführende Informationen

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/schulformen/gymnasium http://broschüren.nrw/sekundarstufe-1

Rechtsgrundlagen

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