Änderung an Denkmälern Genehmigung
Zum Schutz unzähliger kulturgeschichtlicher Werte haben die Bundesländer Denkmalschutzgesetze erlassen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass Bau-, Boden- und bewegliche Denkmäler erhalten und Veränderungen an den Objekten mit der notwendigen Sensibilität vorgenommen werden. Die Beratung von Eigentümern, Nutzern und Interessierten in Fragen des Denkmalschutzes in Emmerich am Rhein ist zentrale Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde im Rathaus. Hier erhalten Bürger auch Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen für denkmalerhaltende Maßnahmen. Außerdem ist die Untere Denkmalbehörde zuständig für die Erstellung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bei geplanten Baumaßnahmen.
Fördermöglichkeiten für Denkmäler
Die Stadt Emmerich am Rhein fördert mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen kleinere Pflegemaßnahmen an geschützten Denkmälern in Privateigentum. Dabei beträgt der Höchstfördersatz in der Regel 50,00 % der denkmalbedingten Kosten. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Inanspruchnahme eines Zuschusses zur Pflege von Denkmälern setzt den Antrag des Eigentümers (ggf. auch des Pächters) voraus. Dieser Antrag kann formlos bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht werden. Beizufügen sind mindestens zwei vergleichbare Kostenvoranschläge, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme zu erkennen sind. Es wird dringend geraten, vor der Antragstellung mit der Unteren Denkmalbehörde Kontakt aufzunehmen. Neben der städtischen Förderung gibt es auf Landesebene weitere Förderungsmöglichkeiten für denkmalpflegerische Maßnahmen. Auch dazu berät die Untere Denkmalbehörde gern.
- Anne Schaart0 28 22 / 75 15 15anne.schaart@stadt-emmerich.deRathaus AltbauGeistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein - Monique Vignold0 28 22 / 75-15 25monique.vignold@stadt-emmerich.deRathaus AltbauGeistmarkt 1
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