Neue Jugendförderrichtlinien in Kraft getreten
Zum 01.01.2024 sind die neuen Jugendförderrichtlinien in Kraft getreten. Alle Änderungen sind auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein einsehbar.
In der Jugendhilfeausschusssitzung am 29.11.2023 wurde die Anpassung der Jugendförderrichtlinien zum 01.01.2024 beschlossen. Ab dem 01.01.2025 erhalten nur die Träger einen Zuschuss, die bei Antragstellung eine Vereinbarung gem. des § 72a SGB VIII vorlegen können. Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem, dass ein Präventions- und Schutzkonzept vorhanden sein muss. Auch müssen die Träger bestätigen, dass sie nur Personen beschäftigen, die bei Einstellung oder in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt haben.
Darüber hinaus wurde auch beschlossen, dass die Vereine und Träger von Ferienfreizeitmaßnahmen in den kommenden Jahren deutlich entlastet werden. Die Zuschüsse für Ferienfreizeitmaßnahmen wurden um das doppelte erhöht, zusätzlich wird nun auch eine Hauswirtschaftskraft ab 25 Teilnehmenden gefördert.
Alle weiteren Änderungen der Jugendförderrichtlinien können auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein unter www.emmerich.de > Dienstleistungen > Kinder, Jugend, Schule > Jugendförderung nachgelesen werden.