Bildungsgutschein
Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung ganz oder teilweise übernehmen. Bevor Sie jedoch einen Bildungsgutschein erhalten können, prüft das zuständige Jobcenter mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Wenden Sie sich bei Fragen zum Bildungsgutschein bitte zunächst an Ihren zuständigen Mitarbeiter beim Jobcenter.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn diese für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
- das Bildungsziel,
- die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,
- die Inhalte der Qualifizierung,
- den regionalen Geltungsbereich und
- die Gültigkeitsdauer, in der Sie den Bildungsgutschein eingelöst und Ihre Teilnahme begonnen haben müssen.
Kontakt
Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de
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