Wir verwenden auf den Seiten dieser Website eine Auswahl an eigenen und fremden Cookies: Unverzichtbare Cookies, die für die Nutzung der Website erforderlich sind; funktionale Cookies, die eine bessere Benutzerfreundlichkeit bei der Nutzung der Website ermöglichen; Leistungs-Cookies, die wir verwenden, um aggregierte Daten über die Nutzung der Website und Statistiken zu erstellen; und Marketing-Cookies, die verwendet werden, um relevante Inhalte und Werbung anzuzeigen. Wenn Sie "ALLE AKZEPTIEREN" wählen, erklären Sie sich mit der Verwendung aller Cookies einverstanden. Unter "Einstellungen" können Sie jederzeit einzelne Cookie-Typen akzeptieren oder ablehnen und Ihre Zustimmung für die Zukunft widerrufen.

Bewohnerparkausweis (Rheinpromenade und Königsstraße) beantragen

Anwohner der Rheinpromenade und der Königstraße können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beantragen. Dieser berechtigt dann zur Nutzung ausgewiesener Bewohnerparkzonen.

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Bewohner der betreffenden Bewohnerparkzone sein. Dafür muss er dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Außerdem darf er nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen. Pro Person, die über ein Auto verfügt,  wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgegeben.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein, falls der KFZ-Schein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des KFZ Besitzers vorlegen, dass das KFZ überwiegend vom Antragsteller genutzt wird.
Bearbeitungszeitraum

Die Ausstellung des Bewohnerparkausweises erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen.

BITTE BEACHTEN! Die Ausgabe erfolgt nur von montags bis freitags im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein. Eine Ausgabe des Bewohnerparkausweises am Samstag ist nicht möglich.

Kosten

30 Euro pro Jahr