Bewohnerparkausweis (Rheinpromenade und Königsstraße) beantragen
Anwohner der Rheinpromenade und der Königstraße können im Bürgerbüro die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beantragen. Dieser berechtigt dann zur Nutzung ausgewiesener Bewohnerparkzonen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss Bewohner der betreffenden Bewohnerparkzone sein. Dafür muss er dort amtlich mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Außerdem darf er nicht über einen eigenen Stellplatz oder eine Garage verfügen. Pro Person, die über ein Auto verfügt, wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgegeben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Fahrzeugschein, falls der KFZ-Schein nicht auf den Antragsteller ausgestellt ist, muss dieser eine Bescheinigung des KFZ Besitzers vorlegen, dass das KFZ überwiegend vom Antragsteller genutzt wird.
Bearbeitungszeitraum
Die Ausstellung des Bewohnerparkausweises erfolgt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen.
BITTE BEACHTEN! Die Ausgabe erfolgt nur von montags bis freitags im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein. Eine Ausgabe des Bewohnerparkausweises am Samstag ist nicht möglich.
Kosten
30 Euro pro Jahr