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Bestattungskostenhilfe

Die angemessenen Kosten einer Bestattung können aus Sozialhilfemitteln übernommen werden, wenn diese aus dem Nachlass oder aus Versicherungsleistungen nicht bezahlt werden können. Es werden die erforderlichen Kosten für ein einfaches, aber der Würde des Verstorbenen entsprechendes Begräbnis übernommen.

Die Angehörigen und/oder Erben können nachweisen, dass Ihnen die Übernahme der Bestattungskosten nicht zugemutet werden kann. Um dies überprüfen zu lassen, können sich diese Personen an den Fachbereich Soziales wenden.