Aufstellen Halteverbotsschilder

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Für die Anlieferung von Möbel, Aufstellen von Containern, für Entrümpelungen oder für Umzugswagen können Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Dafür ist eine "Anordnung" der Stadt Emmerich am Rhein erforderlich. Den entsprechenden Antrag können Sie unten im Bereich Formulare herunterladen und ausfüllen.

Bearbeitungszeitraum

In der Regel sollte der Antrag rund zwei Wochen vorher gestellt werden. Bei der Planung ist zu beachten, dass die Halteverbotsschilder 72 Stunden vor dem Ereignis aufgestellt sein müssen.

Kosten

Bei Aufstellung der Haltverbotsschilder durch den Antragsteller beträgt die Gebühr 32,00 €.

Bei Aufstellung der Haltverbotsschilder durch die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein beträgt die Gebühr ca. 80,00 € bis 100,00 €. Nähere Informationen durch die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein.

 

Voraussetzungen

Der Antrag kann sowohl von Privatpersonen, Unternehmern oder Vereinen beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag zur Aufstellung von Halteverbotsschilder (siehe "Formulare")
  • gegebenenfalls ein Lageplan
  • Maße der zu nutzenden Fläche
     

Prozess

Die Einrichtung einer Halteverbotszone können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die zuständige Stelle erteilt Ihnen nach Antragstellung eine Anordnung. Sie enthält Angaben darüber, wie Sie den betreffenden Bereich kennzeichnen müssen. Erst nach Erhalt der Anordnung dürfen Sie die betreffenden Verkehrszeichen aufstellen.

Fristen

Sie müssen die Halteverbotsschilder mindestens 4 Tage vor dem Termin aufstellen.

Besonderheiten

Stehen am Nutzungstag trotz aufgestellter Schilder Fahrzeuge in der Halteverbotszone und behindern Ihre Nutzung, können Sie die Fahrzeuge abschleppen lassen.

Die Abschleppkosten müssen die Fahrzeughalter tragen. In der Regel müssen Sie jedoch in Vorleistung treten.

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