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Sterbeurkunde und Sterberegisterauszug
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie den Ort und Zeitpunkt des Todes. Diese Urkunde wird beispielsweise für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder auch für Rentenanträge und Versicherungsleistungen benötigt. Sie wird vom Standesamt der Stadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist die Eintragung im Sterberegister, was ebenfalls durch das Standesamt erfolgt. In die Sterbeurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Die Standesbeamten stellen auch beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister aus. Beide Dokumente können Sie direkt über das Urkundenportal der Stadt Emmerich am Rhein, unter "Formulare" am Ende der Seite, online bestellen. Oder Sie senden eine formlose Email-Anfrage an standesamt@stadt-emmerich.de.
Ältere Sterberegisterauszüge
Gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen werden Sterberegister 30 Jahre fortgeführt und anschließend an das zuständige Archiv übergeben. Auszüge aus dem Sterberegister vor 1988 erhalten Sie im Stadtarchiv Emmerich am Rhein.
Kosten:
- 10 Euro
Für sozialversicherungspflichtige Angelegenheiten wird keine Gebühr erhoben.
Kontakt |
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Standesamt der Stadt Emmerich am Rhein Öffnungszeiten |