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Sterbeurkunde und Sterberegisterauszug
Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie den Ort und Zeitpunkt des Todes. Diese Urkunde wird beispielsweise für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder auch für Rentenanträge und Versicherungsleistungen benötigt. Sie wird vom Standesamt der Stadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist die Eintragung im Sterberegister, was ebenfalls durch das Standesamt erfolgt. In die Sterbeurkunde werden aufgenommen:
- die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen, Ort und Tag seiner Geburt
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand des Verstorbenen,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Die Standesbeamten stellen auch beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister aus. Hier können Sie online eine Sterbeurkunde/Sterberegisterauszug beim Standesamt der Stadt Emmerich am Rhein bestellen.
Ältere Sterberegisterauszüge
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird das Sterberegister 30 Jahre fortgeführt und danach an das zuständige Archiv abgegeben. Auszüge aus dem Sterberegister von Todesfällen, die länger als 30 Jahre zurückliegen, erhalten Sie deshalb im Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Martinikirchgang 2 in 46446 Emmerich am Rhein.
Kosten:
- 10 Euro
Für sozialversicherungspflichtige Angelegenheiten wird keine Gebühr erhoben.
Kontakt |
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Standesamt der Stadt Emmerich am Rhein Öffnungszeiten |