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Personalausweis


Um einen Personalausweis zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Der Ausweis ist bei Personen über 24 Jahre 10 Jahre gültig. Bei Personen, die jünger sind, ist er nur 6 Jahre gültig. Wenn sich Ihr Familienname und/oder Vorname ändert, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Änderungen am Personalausweis sind nur möglich, wenn sich die Adresse geändert hat.

Wenn Ihr Ausweis verloren gegangen ist, melden Sie den Verlust bitte zu Ihrem eigenen Schutz unverzüglich im Bürgebüro.

Voraussetzungen

Die beantragende Person muss deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes sein. Für die Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich. Bei Personen unter 16 Jahren ist die Beantragung eines Personalausweises ebenfalls möglich. Dann muss jedoch das schriftliche Einverständnis aller Sorgeberechtigten vorliegen. Besteht eine Betreuung muss Ihr Betreuer mit Ihnen persönlich vorsprechen und seine Bestellungsurkunde vorlegen.

Erforderliche Unterlagen

Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.

Bearbeitungszeitraum

Die Lieferfrist für einen Personalausweises beträgt drei bis fünf Wochen.

Bei der Beantragung erhalten Sie einen individuellen QR-Code ausgehändigt, mit dem Sie den Status des Dokumentes online verfolgen können.

Kosten
  • für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • für Personen über 24 Jahren: 37,00 Euro

Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu bezahlen.

Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

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