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Meldebescheinigung


Zum Nachweis, wo und seit wann eine Person gemeldet ist oder zum Nachweis bestimmter Daten, kann vom Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. Eine solche Bescheinigung wird zum Beispiel zur Vorlage beim Standesamt für die Eheschließung (Familienstandsbescheinigung), Passbeantragungen im Ausland oder als Haushaltsbescheinigung für die Kindergeldkasse benötigt.

Eine einfache Meldebescheinigung gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und enthält in der Regel folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrade
  • Geburtsdatum
  • gegenwärtige Anschrift

Zusätzlich können auf Antrag folgende Angaben in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  • gesetzlichen Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner  und minderjährige Kinder 
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienstand

Es gibt zwei Möglichkeiten, eine Meldebescheinigung zu beantragen:

1. Online-Antrag:

Sie können die einfache/erweiterte Meldebescheinigung hier direkt online beantragen. Eine elektronische Bezahlung der fälligen Gebühr ist derzeit leider aus technischen Gründen nicht möglich. Deshalb überweisen Sie bitte den Betrag in Höhe von 9,00 Euro an folgende Bankverbindung:

Sparkasse Rhein-Maas, IBAN: DE57 3245 0000 0000 1133 99

Bitte geben Sie als Verwendungszweck der Überweisung unbedingt Meldebescheinigung und Ihren Nachnamen und Vornamen an und fügen Sie den Überweisungsnachweis und Kopie Ihres Personalausweises (Vorder-/ und Rückseite) als Anlage dem Online-Antragsformular an.

Nach Eingang Ihres Antrages wird Ihre Angelegenheit bearbeitet und Ihnen die angeforderte Meldebescheinigung per Post an die gemeldete/gewünschte Anschrift zugestellt.

2. Persönliche Vorsprache:

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt direkt im Bürgerbüro. Diese Dienstleistung ist ohne vorherige Terminreservierung (außer samstags) zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros möglich. Sie können die Gebühr von 9,00 euro direkt vor Ort entrichten.

Voraussetzungen/Erforderliche Unterlagen:

Voraussetzungen
  • Der/die Antragsteller/-in muss in der Stadt Emmerich am Rhein gemeldet sein.
  • Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro.
  • Bei Beantragung durch eine bevollmächtigte Person: Schriftliche Vollmachtserklärung und gültiges Ausweisdokument des Vollmachtgebers sowie der bevollmächtigten Person
Erforderliche Unterlagen
  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
Bearbeitungszeitraum

Die Ausstellung der Bescheinigung erfolgt im Bürgerbüro sofort in Ihrem Beisein oder bei Online-Beantragung innerhalb von wenigen Tagen (Versand per Post).

Kosten

9,00 €

Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

aktuelle Öffnungszeiten

Formulare