Inhalt

Lebensbescheinigung


Eine Lebensbescheinigung wird für den Empfänger der Leistungen für die ausländischen Pensions- und Rentenkassen ausgestellt. Die Bescheinigung dient dem jeweiligen Rententräger als Nachweis, dass der Empfänger am Leben ist.

Gebühren:

frei

Voraussetzungen:
  • Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro zu den regulären Öffnungszeiten (Terminreservierung nicht erforderlich)
  • Schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person: Kann jedoch nur bestätigt werden, dass Sie aktuell gemeldet sind
Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

aktuelle Öffnungszeiten