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Lebensbescheinigung
Eine Lebensbescheinigung wird für den Empfänger der Leistungen für die ausländischen Pensions- und Rentenkassen ausgestellt. Die Bescheinigung dient dem jeweiligen Rententräger als Nachweis, dass der Empfänger am Leben ist.
Gebühren:
frei
Voraussetzungen:
- Persönliche Vorsprache im Bürgerbüro zu den regulären Öffnungszeiten (Terminreservierung nicht erforderlich)
- Schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person: Kann jedoch nur bestätigt werden, dass Sie aktuell gemeldet sind
Kontakt
Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de