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Geburtsurkunde und Geburtsregisterauszug
Die Geburtsurkunde bescheinigt die Geburt eines Menschen, sowie den Ort und den Zeitpunkt der Geburt. Sie wird vom Standesamt der Geburtsstadt ausgestellt. Grundlage für die Ausstellung der Geburtsurkunde ist die Eintragung im städtischen Geburtenregister, was ebenfalls durch das Standesamt erfolgt. Hier können Sie Ihre Geburtsurkunde/Auszug aus dem Geburtenregister direkt online beim Standesamt Emmerich am Rhein bestellen.
Der Geburtsregisterauszug ist eine umfangreiche Erweiterung der Geburtsurkunde. Sie enthält alle Änderungen ab dem Tag der Geburt. Damit sind zum Beispiel Vaterschaftsanerkennungen, Namensänderungen oder Adoptionen gemeint.
Ältere Geburtsregisterauszüge
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden Geburtsregister 110 Jahre fortgeführt und danach an das zuständige Archiv abgegeben. Auszüge aus dem Geburtsregister von Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, erhalten Sie deshalb im Stadtarchiv Emmerich am Rhein, Martinikirchgang 2 in 46446 Emmerich am Rhein.
Kosten:
- 10 Euro
Kontakt |
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Standesamt der Stadt Emmerich am Rhein Öffnungszeiten |