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Fundsachen


Im Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein können gefundene Gegenstände zur Verwahrung abgegeben werden. Verlorene Ausweisdokumente sind keine normalen Fundsachen. Ihr Verlust ist unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen:

Nur diese Stellen können dann neue Dokumente oder Ersatzdokumente ausstellen.

Sollte uns ein Ausweisdokument zugeleitet werden und Sie wohnen in Emmerich am Rhein, werden wir Sie automatisch informieren. Sollten Sie außerhalb von Emmerich am Rhein wohnen, leiten wir die Fundsache weiter an die zuständige Behörde, durch die Sie dann informiert werden.

Wenn Sie einen Schlüssel verloren haben, kommen Sie bitte direkt ins Bürgerbüro, um sich die hier abgegebenen Schlüssel anzuschauen. Durch eine Beschreibung des Schlüssels am Telefon ist keine eindeutige Zuordnung möglich. Für alle weiteren Gegenstände senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrer Suchanfrage an buergerbuero@stadt-emmerich.de.

Sollten Sie ein Tier vermissen, wenden Sie sich bitte direkt an das Ordnungsamt.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Sollte sich der Eigentümer der Fundsache bis dahin nicht gemeldet haben, wird die Fundsache nach 6 Monaten gegen einer Verwaltungsgebühr an den Finder zurückgegeben. Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

Kontakt

Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein

Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de

Öffnungszeiten

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