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Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung Wohnsitz
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln oder in eine andere Wohnung ziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Gleiches gilt, wenn Sie eine Wohnung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Dann muss die Abmeldung innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein, ist das Bürgerbüro (Steinstraße 34) bei An-, Ab- und Ummeldungen die zuständige Stelle. Bitte achten Sie darauf, die genannten Fristen einzuhalten, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.
Sollten Sie in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Wohnungen nutzen, so ist die Hauptwohnung diejenige, welche Sie vorwiegend benutzen.
Voraussetzungen
Ein persönliches Erscheinen im Bürgerbüro ist erforderlich. Eine Abmeldung ins Ausland ist ohne Termin (außer samstags) frühestens eine Woche vor Wegzug möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Aktueller Personalausweis und aktueller Reisepass (falls vorhanden) für alle anzumeldenden Personen
- Nachweis der aktuellen Namensführung, z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde (je nach Familienstand) oder anderweitige Namenserklärung (nur bei Anmeldung)
- Wohnungsgeberbestätigung/Kaufvertrag (nur bei An- und Ummeldungen)
Bearbeitungszeitraum
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt im Bürgerbüro sofort in Ihrem Beisein.
Kosten
keine
Kontakt
Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de