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Archiviert: Schweinepest: Hygieneregeln beachten


Das Veteriäramt beim Kreis Kleve weist alle Schweinehalter im Kreisgebiet darauf hin, die Hygieneregeln für ihre Tierhaltung einzuhalten. Grund ist der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einigen Bundesländern in Südwesten Deutschlands. Im Kreis Kleve gibt es aktuell keinen nachgewiesenen Fall.

Speisereste nicht an Schweine verfüttern

„Es ist besonders wichtig, dass auch Klein- und Hobby-Halter von Schweinen auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen achten“, betonen die Veterinäre des Kreises Kleve. Folgende Sicherheitsmaßnahmen helfen beim Schutz der Tiere gegen ASP: Futter, Einstreu, Geräte und sonstiges Material müssen so aufbewahrt werden, dass Wildschweine dazu keinen Zugang haben. Insbesondere dürfen Wildschweine keinen direkten Kontakt zu gehaltenen Schweinen haben. Die Halter sind verpflichtet, die Ställe und den Auslauf entsprechend mit Zäunen abzusichern. Sie sollten zudem auf Jagdaktivitäten in ASP-Restriktionszonen verzichten. Wenn Kontakt zu Wildschweinen bestand, muss alles gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Ebenso sind Speisereste sowie Fleisch keinesfalls an Schweine zu verfüttern. Auch Kleinst- und Hobbyhalter sind verpflichtet, ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse anzumelden.

Weitere Informationen finden Tierhalterinnen und -halter auf der Homepage des Kreises Kleve.