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Archiviert: 104. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Auslegungsunterlagen liegen mit der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
20.02.2025 bis einschließlich zum 24.03.2025
in der Stadtverwaltung Emmerich am Rhein, in einem Schaukasten auf dem Flur, 2. Etage, Geistmarkt 1, 46446 Emmerich am Rhein, während der Dienststunden
- Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- Montag bis Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zudem finden Sie nachfolgend die Unterlagen unter folgendem Link.