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Ortsvorsteher
Die Einrichtung des Ortsvorstehers wurde erstmals 1969 in die Gemeindeordnung aufgenommen. Die Ortsvorsteher, die ihren Wohnsitz innerhalb ihres Ortsteiles haben müssen, werden vom Rat der Stadt gewählt. Bei der Wahl ist das in der jeweiligen Ortschaft bei der Kommunalwahl erzielte Stimmenverhältnis zu berücksichtigen. Ihre Wahlzeit deckt sich mit der des Rates (5 Jahre).
Nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kommt dem Ortsvorsteher die Aufgabe zu, die Belange seines Ortsteils gegenüber dem Rat der Stadt wahrzunehmen. Ortsvorsteher sind somit Bindeglied zwischen Ortsteil und Stadtrat. Sie sind jederzeit berechtigt und verpflichtet, Wünsche, Anregungen und Beschwerden aus seiner Ortschaft aufzugreifen und an den Rat , an einen seiner Ausschüsse oder an den Bürgermeister weiterzugeben. Auch sind die Ortsvorsteher vom Bürgermeister teilweise mit der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben betraut (Überbringung von Geburtstagsgrüßen, Besuch von Vereinsfeiern und Ähnliches).
Ortsteil | Ortsvorsteher | Kontaktdaten |
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Borghees | Richard Willemsen | Borgheeser Weg 322, Telefon 0 28 22 / 4 58 90 |
Dornick | Gerd Böcker | Deichstraße 231, Telefon 0 28 22 / 86 12 |
Elten | Albert Jansen | Paul-Lincke-Straße 13, Telefon 0 28 28 / 9030070 |
Hüthum | Elmar Bolwerk | Georgstraße 6, Telefon 0 28 22 / 4 53 09 |
Klein-Netterden | Hubert Thüß | Kapellenberger Weg 68, Telefon 0177 / 601 573 0 |
Praest | Markus Meyer | Johann-Awater-Straße 34, Telefon 0173 / 872 781 8 |
Vrasselt | Arno Rudolph | Verbindungsstraße 5, Telefon 0151 / 219 216 35 |