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Jahresabschlüsse
Die Stadt Emmerich am Rhein hat zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.