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Fachbereich Arbeit und Soziales | Jobcenter im Kreis Kleve


Der Fachbereich Arbeit und Soziales unterstützt und berät Menschen in schwieriger sozialer Lage.

Zum breitgefächerten Leistungsspektrum gehören unter anderem:

  • Leistungsgewährung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II)
  • Leistungsgewährung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch
  • Wohngeld
  • Eingliederungshilfen
  • Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
  • Leistungen für Asylbewerber

Leistungsgewährung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II)

Anspruchsberechtigt ist jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige zwischen 15 und 65 bis 67 Jahren (individuelle Altersgrenze) und seine mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, der seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen kann. Bestandteil der „Grundsicherung für Arbeitsuchende" sind zum einen Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und zum anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Mit der Leistung zur Eingliederung in den Arbeitsprozess sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige vor allem bei der Qualifizierung und Aufnahme einer Tätigkeit unterstützt werden.

Leistungsgewährung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen beziehungsweise aus dem Einkommen und Vermögen des Lebenspartners bestreiten können.

Zu den weiteren Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch gehören u.a. die Hilfe zum Lebensunterhalt, die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege sowie die Hilfen in anderen Lebenslagen.

Wohngeld

Wohngeld können Mieter und Eigentümer erhalten, wenn ihre Miete bzw. Belastung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushaltes überfordert. Ob und in welcher Höhe Wohngeld gewährt wird, hängt davon ab, wie viele Familienmitglieder zum Haushalt gehören, wie hoch das Gesamteinkommen ist und wie hoch die zuschussfähige Miete oder Belastung ist.

Unterhaltsvorschuss

Als besondere Hilfe für Alleinerziehende sichert das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) aus öffentlichen Mitteln den Mindestunterhalt von Kindern, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Unterhaltsvorschuss wird beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen bis zu einem Kindesalter von 18 Jahren gewährt.

Asylbewerber

Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die Voraussetzungen nach dem Gesetz erfüllen. Das sind insbesondere Personen,

  • die zur Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
  • die nach einer Ablehnung des Asylantrages wegen tatsächlicher Abschiebehindernisse eine Duldung besitzen.
  • die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbefugnis bzw. eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

In jedem Fall ist eine individuelle Betrachtung Ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Lebenssituation verbunden mit einer individuellen Beratung erforderlich, Damit eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Zeit für ihr Anliegen hat, empfiehlt es sich, vorab über die Infotheke des Fachbereichs telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Versicherungsamt

Die Stadt Emmerich am Rhein nimmt die ihr nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) übertragenen Aufgaben des Versicherungsamtes wahr. Im Rahmen dieser Pflichtaufgabe werden allgemeine Auskünfte zu Sozialleistungen erteilt und bei Bedarf Anträge zur Weiterleitung entgegengenommen. Bitte sprechen Sie vorher telefonisch unter 02822/75-1700 einen Termin ab.

Kontakt

Frank Schaffeld
Rathaus Fährstraße
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-17 01
Frank.Schaffeld@stadt-emmerich.de

Hinweis: Fachbereichsleiter

Christiane Wöltgen
Rathaus Fährstraße
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-17 03
Christiane.Woeltgen@stadt-emmerich.de

Hinweis: Stellvertretender Fachbereichsleiter und Sachgebietsleiter Dienste für Arbeitssuchende

Harald Goertz
Rathaus Fährstraße
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-17 30
Harald.Goertz@stadt-emmerich.de

Hinweis: Sachgebietsleiter Fallmanagement