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Europawahl 2024


Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl Sonntag, den 09. Juni 2024, bestimmt. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Listenvorschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über eine Stimme, mit der er/sie einen Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung wählen kann.

Wahlergebnispräsentation

Unter folgendem Link können die Wahlergebnisse eingesehen werden.

Online-Wahlraumfinder

Die Wahlberechtigten können ihre Stimme am Wahlsonntag persönlich in einem der insgesamt 18 Urnenwahlräume im gesamten Stadtgebiet abgeben. Die Angaben zu den Wahlräumen finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Zudem gibt es einen Online-Wahlraumfinder, mit dem die Wahlberechtigten unter Angabe der Wohnadresse „ihren“ Wahlraum finden können. 

Wahlschein

Durch die Stadt Emmerich am Rhein wurden insgesamt rund 19.500 Wahlbenachrichtigungen zur Europawahl versandt. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl in dem Kreis Kleve durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Kreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

Der Wahlschein ist bei der Gemeindebehörde zu beantragen, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist - oder im Falle der Nichteintragung - hätte eingetragen werden müssen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbrief-umschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.
Briefwahl

Die Briefwahlunterlagen können sowohl

  • per QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist,
  • per E-Mail, Fernschreiben, Telefax oder Telegramm oder
  • schriftlich  

beantragt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist noch bis Freitag, den 07. Juni 2024 bis 18:00 Uhr möglich. Diejenigen Wahlberechtigten, die einen Antrag auf Zuleitung der Briefwahlunterlagen bereits gestellt haben und glaubhaft machen können, dass diese Unterlagen nicht zugegangen sind, können bis Samstag, 08. Juni 2024 bis 12:00 Uhr telefonisch beim Wahlbüro des Rathauses (02822/75-1160 oder -1161) neue Briefwahlunterlagen beantragen.

Die roten Wahlbriefe müssen durch die Briefwähler rechtzeitig versandt oder in den Briefkästen des Rathauses eingeworfen werden. Es gilt dabei, die Leerungszeiten der Postbriefkästen zu beachten und auch die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Ausgezählt werden dürfen nur die Briefwahlstimmen, die das Rathaus bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag erreichen.

Das Wahlbüro (Rheinmuseum, -Erdgeschoss-) bietet zu folgenden Zeiten zusätzlich den Service, die Briefwahl direkt vor Ort zu tätigen:
montags- bis freitagsvormittags 10:00 – 12:30 Uhr
montags- bis mittwochsnachmittags 14:00 -  16:30 Uhr
donnerstagnachmittags 14:00 -  18:00 Uhr

Am Freitag, 07. Juni 2024 besteht die Möglichkeit zur Briefdirektwahl im Wahlbüro bis 18:00 Uhr.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a) EuWG sind alle, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, sowie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben
  • oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben

und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für Unionsbürger/innen: Aufnahme ins Wähleverzeichnis beantragen

Unionsbürger/innen werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Es muss ein Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis gestellt werden. (§ 17a Abs. 1 EuWO) Dieser Antrag muss spätestens am 21. Mai 2024 im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein eingehen. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde im Original übermittelt werden. Den entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads". Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Unionsbürger/innen die seit der Wahl des Europäischen Parlaments vom 13. Juni 1999 einen solchen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben, sind von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen und müssen keinen erneuten Antrag stellen. (§ 17b Abs. 1 Satz 1 EuWO) Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn ein/e Unionsbürger/innen in der Zwischenzeit ins Ausland verzogen und nun erneut zugezogen ist, in diesem Fall muss ein erneuter Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden.

Unionsbürger/innen, die bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben und nun in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union ihr Wahlrecht ausüben wollen, müssen bei der Gemeindebehörde einen Antrag auf Austragung aus dem Wählerverzeichnis stellen. (§ 17b Abs. EuWO) Den entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

Deutsche im Ausland

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Voraussetzung hierfür ist gemäß § 6 Abs. 2 EuWG in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BWG, dass sie entweder nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder, dass sie aus anderen Gründen eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Den entsprechenden Vordruck finden Sie am Ende der Seite unter "Downloads".

 

Mehr Informationen zur Europawahl gibt es unter anderem auf der Interetseite der Bundeswahlleiterin (am Ende der Seite unter Links).

 

Stand: 07.06.2024 | 10:00 Uhr

Kontakt

Magnus Niemann
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-11 38
Magnus.Niemann@stadt-emmerich.de

Martina Lebbing
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-11 01
Fax:0 28 22 / 75-11 99
Martina.Lebbing@stadt-emmerich.de

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