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Bundestagswahl 2025


Bundestagswahl 2025 – Alle wichtigen Informationen

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Dabei werden die Abgeordneten des Bundestages für die kommenden vier Jahre gewählt. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Wahl.

Briefwahl beantragen

Wenn Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen wie folgt beantragen:

  • Einfach online über das digitale Wahlportal der Stadt Emmerich am Rhein oder über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung (verfügbar ab Erstellung des Wählerverzeichnisses).
  • Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Vordruck.
  • Schriftlich, mündlich (nicht telefonisch!) oder per E-Mail an wahlbuero@stadt-emmerich.de.

Nutzen Sie die Briefwahl, um sicherzustellen, dass Ihre Stimme zählt!

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich Ende Januar 2025 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in Emmerich am Rhein verschickt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro unter wahlbuero@stadt-emmerich.de.

Wahlsystem

Bei der Bundestagswahl haben Sie zwei Stimmen:

  1. Erststimme: Mit dieser wählen Sie einen Direktkandidaten oder eine Direktkandidatin aus Ihrem Wahlkreis.
  2. Zweitstimme: Diese entscheidet über die Verteilung der Sitze im Bundestag anhand der Landeslisten der Parteien.

Das Wahlsystem verbindet dabei Mehrheits- und Verhältniswahl.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes alle Bürgerinnen und Bürger, die:

  • am Wahltag Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin: www.bundeswahlleiterin.de.

Auslandsdeutsche können ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis per E-Mail an wahlbuero@stadt-emmerich.de senden.

Wählerverzeichnis

Um wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen.

  • Automatische Eintragung: Alle Wahlberechtigten, die am 12. Januar 2025 (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden automatisch eingetragen.
  • Eintragung auf Antrag: Wenn Sie nicht automatisch erfasst werden, müssen Sie sich bis spätestens 2. Februar 2025 schriftlich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Umzüge:

  • Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde nach dem Stichtag (12.01.2025) können Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis der neuen Gemeinde beantragen.
  • Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirks.

 

Bei weiteren Fragen zur Bundestagswahl 2025 steht Ihnen das Wahlbüro der Stadt Emmerich am Rhein gerne zur Verfügung.

Kontakt

Magnus Niemann
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-11 38
Magnus.Niemann@stadt-emmerich.de

Martina Lebbing
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-11 01
Fax:0 28 22 / 75-11 99
Martina.Lebbing@stadt-emmerich.de