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Ausschüsse


Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat zu seiner Unterstützung Ausschüsse mit eigenen Kompetenzen eingerichtet. Diese sind in der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein näher definiert.

Hier finden Sie eine Auflistung einzelner Gremien und ihrer Zuständigkeiten.

Haupt- und Finanzausschuss (HFA)

Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Bürgermeister ist kraft Amtes der Vorsitzende dieses Gremiums. Der Haupt- und Finanzausschuss berät den Rat in allen Angelegenheiten, die zur Entscheidung dem Rat vorbehalten sind. Er entscheidet über Ernennung, Beförderung und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 13. Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten ab Vergütungsgruppe BAT II Ausgenommen ist die Einstellung von Prüfern für das Rechnungsprüfungsamt. Beschlussfassung über die Teilnahme von Rats- und Ausschussmitgliedern an Tagungen und anderen Veranstaltungen. die Vergabe von Wohnbaugrundstücken. Anmietung und Anpachtung von Objekten. landwirtschaftliche Pachtverträge, wenn die Jahrespacht 2.500 Euro überschreiten oder die landwirtschaftliche Nutzfläche größer als 20.000 Quadratmeter ist Vergabe von Erbbaurechten an nicht landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Vermietung, Verpachtung gewerblich genutzter Objekte.

Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät den Rat in folgenden Angelegenheiten: Stellungnahme zu Landschaftsplänen und Landschafts- sowie Naturschutzverordnungen soweit aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist Angelegenheiten auf dem Gebiet des Immissions-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie die Prüfung der Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung, soweit aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist Altlastenangelegenheiten Erlass oder Änderung oder Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen im Bereich des Umwelt-, Bau- und Planungsrechtes bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Angelegenheiten, die eine Entscheidung des Rates erfordern Benennung und Umbenennung von Straßen Er entscheidet über: die Erteilung von Fällungsgenehmigungen nach der Baumschutzsatzung Stellungnahme zu Landschaftsplänen und Landschafts- sowie Naturschutzverordnungen soweit nicht aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist Angelegenheiten auf dem Gebiet des Immissions-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie die Prüfung der Umweltverträglichkeit der Bauleitplanung (ggf. Stellungnahme für den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss), soweit nicht aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist Bauvoranfragen und Bauvorhaben, soweit es sich um Vorhaben handelt, die die wesentlichen Ziele des Leitbildes betreffen und für die nicht wegen der besonderen Bedeutung der Rat zuständig ist Baugestaltung an städtischen Gebäuden im Zuge von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen Eintragen von Bau- und Bodendenkmälern in die Denkmalliste Entgegennahme der Schlussabrechnung des Umlegungsausschusses bedeutsame verkehrsordnende und verkehrslenkende Maßnahmen soweit nicht wegen der herausragenden Bedeutung der Rat zuständig ist Widmung, Einziehung und Umstufung von Straßen Entscheidungen, die dem Feststellungsbeschluss bei Flächennutzungsplänen beziehungsweise dem Satzungsbeschluss bei Bebauungsplänen vorangehen.

Ausschuss für Klimaschutz und Umwelt (AKU)

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz berät den Rat in folgenden Angelegenheiten: Konzepte im Bereich Umwelt und Klimaschutz. Stellungnahme zu Landschaftsplänen und Landschafts- sowie Naturschutzverordnungen, soweit aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist. Angelegenheiten auf dem Gebiet des Immissions-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie Altlastenangelegenheiten soweit aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist. Klimapolitisches Arbeitsprogramm (European Climate Award). Erlass oder Änderung oder Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften im Bereich Umwelt und Klimaschutz, sofern sie nicht im Aufgabenbereich der anderen Ausschüsse liegen. Er entscheidet über: aus Konzepten erwachsende Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Umwelt (z. B. Aufklärungsmaßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins in der Bevölkerung oder Maßnahmen aus Konzepten im Bereich Umwelt und Klimaschutz), soweit nicht aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist. Stellungnahme zu Landschaftsplänen und Landschafts- sowie Naturschutzverordnungen, soweit nicht aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist. Angelegenheiten auf dem Gebiet des Immissions-, Gewässer- und Bodenschutzes sowie die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Bauleitplanentwürfen (ggf. Stellungnahme für den Ausschuss für Stadtentwicklung), soweit nicht aufgrund ihrer besonderen Bedeutung eine Beschlussfassung des Rates erforderlich ist.

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern. Er berät den Rat in allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, die eine Entscheidung des Rates erfordern. Er entscheidet über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen an Verbände und sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen der Haushaltssatzung.

Kulturausschuss (KA)

Der Kulturausschuss besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern. Er nimmt gemäß § 5 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kultur, Künste, Kontakte die Aufgaben des Betriebsausschusses wahr. Der Kulturausschuss berät den Rat in allen kulturellen Angelegenheiten, die eine Entscheidung des Rates erfordern Er entscheidet in allen Angelegenheiten, die ihm durch Gemeindeordnung Eigenbetriebsverordnung und Betriebssatzung des Eigenbetriebes Kultur, Künste, Kontakte übertragen sind und über Angelegenheiten des Denkmalschutzes, soweit sie nicht dem Ausschuss für Stadtentwicklung übertragen sind.

Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)

Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 10 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss berät den Rat bei der Abnahme der gemäß § 59 Abs. 3 GO geprüften Jahresrechnung und der Entlastung in Satzungsangelegenheiten, soweit sie nicht anderen Ausschüssen vorbehalten sind bei der Bestellung und Abberufung des Leiters und der Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes sowie der Erweiterung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes über die Pfichtaufgaben hinaus.

Schulausschuss (SchuA)

Der Schulausschuss besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Schulausschuss berät den Rat in allen Angelegenheiten, die die Schulen in Trägerschaft der Stadt Emmerich am Rhein betreffen, soweit eine Entscheidung des Rates erforderlich ist. Der Schulausschuss entscheidet gemäß § 2 Abs. 2 Schulpflichtgesetz in Verbindung mit dem jeweils gültigen Runderlass des Kultusministers zur 5-Tage-Woche an Schulen.

Sozialausschuss (SozA)

Der Sozialausschuss besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern. Der Sozialausschuss berät den Rat in allen Angelegenheiten, die Aufgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz oder Leistungen an asylbegehrende Ausländer betreffen soweit eine Entscheidung des Rates erforderlich ist Der Sozialausschuss entscheidet über die Gewährung von Beihilfen und Zuschüssen an Verbände der freien Wohlfahrtspflege und sonstige soziale Einrichtungen im Rahmen der Haushaltssatzung soweit nicht der Jugendhilfeausschuss zuständig ist.

Wahlausschuss (WA)

Der Wahlausschuss besteht aus 8 Beisitzern. Er entscheidet gem. §§ 4, 18, 34 KWahlG über die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke die Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft die Zulassung von Wahlvorschlägen die Festlegung der Wahlergebnisse.

Wahlprüfungsausschuss (WPA)

Der Wahlprüfungsausschuss besteht aus 5 stimmberechtigten Mitgliedern. Er berät gemäß § 40 KWahlG den Rat bei der Beschlussfassung über etwaige Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl. Weitere Einrichtungen und Ausschüsse sind dem Ortsrecht zu entnehmen. Die Sitzungstermine, Unterlagen und Protokolle zu den einzelnen Ausschüssen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Emmerich am Rhein.