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Anregung und Beschwerde an den Rat gemäß §24 Gemeindeordnung


Das Recht, sich mit Eingaben an den Rat zu wenden, steht nach § 24 Abs. 1 GO NRW jedem zu. Diese Eingaben sind ihrem Wesen nach entweder Anregungen oder Beschwerden. Ihrem Inhalt nach müssen sie Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft betreffen, also in den konkreten Aufgabenbereich der Gemeinde fallen.

Unter einer Anregung ist der an den Rat gerichtete Wunsch, in einem bestimmten Sinne tätig zu werden, zu verstehen. Als Beschwerde ist eine Eingabe zu werten, wenn sie den Wunsch an den Rat zum Ausdruck bringt, einen bestimmten Sachverhalt in dem vom Petenten gewünschten Sinne zu überprüfen.

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet über die Behandlung der Eingabe. Er kann sie zur Erledigung an einen Fachausschuss oder den Bürgermeister weiterleiten. Über die Behandlung und Entscheidung seiner Eingabe wird der Petent durch den Bürgermeister informiert.

Anregung und Beschwerde einreichen

Sie können Ihre Anregung und Beschwerde an den Rat schriftlich an die Stadt Emmerich am Rhein richten. Sie können aber auch das Formular unten nutzen, um Ihre Anregung oder Beschwerde an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein zu richten.

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Wenn Sie mehr zum Hintergrund dieser auf den ersten Blick vielleicht ungewöhnlichen Maßnahme erfahren wollen, so können Sie einen Artikel auf www.einfach-fuer-alle.de lesen.

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