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Zweitschrift der Gewerbemeldung
Bei jeder Gewerbean-, um- oder abmeldung wird eine Bestätigung dieser Meldung an den Anzeigenden ausgehändigt. Ist diese nicht mehr auffindbar oder wird eine aktuelle Ausfertigung benötigt, kann eine Zweitschrift dieser Meldung durch die Gewerbebehörde ausgestellt werden.
Die Zweitschrift kann nur durch den Gewerbetreibenden beantragt werden.
Die Beantragung ist auch per E-Mail möglich. Hierzu bitte einen formlosen schriftlichen Antrag und eine Kopie des Personalausweises (Vorder- & Rückseite) als Anhang an gewerbe@stadt-emmerich.de senden.
Wenn Sie eine aktuelle Bescheinigung für die Zulassung eines Firmenfahrzeuges benötigen, teilen Sie dies bitte mit, da Sie hierzu eine Zweitausfertigung der letzten Gewerbemeldung bescheinigt mit aktuellem Datum erhalten, damit die Zulassungsstelle einen Nachweis über die aktuellsten Daten im Gewerberegister hat.
Gebühr
15,00 Euro pro Bescheinigung.
Sie erhalten hierzu einen Gebührenbescheid mit den Informationen zur Zahlung.