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Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbstgenutzten Eigentum. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gemietet haben, können Sie einen Mietzuschuss erhalten. Wohnen Sie in Ihrer eigenen Eigentumswohnung oder Eigenheim, ist grundsätzlich ein Lastenzuschuss möglich. Wohngeld erhalten Sie nur, wenn Sie einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Familienmitglieder und
- der Höhe des Familieneinkommens und
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld-Proberechner
Nutzen Sie die Möglichkeit des Wohngeld-Proberechners und prüfen Sie unverbindlich, ob Wohngeld für Sie in Frage kommen könnte. Im Anschluss an die Proberechnung haben Sie die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Wohngeld zu stellen.
Antragsmöglichkeiten
Für die Beantragung von Wohngeld und die Vorlage erforderlicher Nachweise stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online-Beantragung über das Portal "Gemeinsam Online" (Erstantrag Mietzuschuss und Erstantrag Lastenzuschuss)
- Wohngeld-Proberechner mit anschließender online-Beantragung
- Antragsformulare zum Ausfüllen am PC und Versand per Post. Sie können die Formulare am PC ausfüllen, ausdrucken und per Post versenden.
- Antragsformulare in Papierform (können per E-Mail an info.soziales@stadt-emmerich.de oder telefonisch unter 02822/75-1700 angefordert werden.)
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Da oft zusätzliche Nachweise einzureichen sind und bei bestimmten Fallkonstellationen kein Wohngeldanspruch besteht, wird empfohlen, vor Einreichung eines Antrages auf jeden Fall Kontakt mit der Wohngeldstelle aufzunehmen.
Aktuelle Hinweise zur Antragstellung
Zum 1. Januar 2023 ist das neue Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft getreten. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Regelungen wird sich die die Zahl der Wohngeld-Empfänger vermutlich verdreifachen. Haushalte mit niedrigeren Einkommen werden so deutlich stärker unterstützt.
Um die, die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abzufedern, enthält die Reform des Wohngeldes vor allem drei Komponenten:
- die Einführung einer dauerhaften Heizkostenkomponente, die als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung eingehen soll,
- die Einführung einer Klimakomponente,
- und eine Anpassung der Wohngeldformel.
Die mit der Wohngeldreform geplante Verbesserung der Leistungen an Haushalte mit geringem Einkommen wird von der Stadt Emmerich am Rhein ausdrücklich begrüßt. Die Reform wird aber wegen der gestiegenen Zahl der Anspruchsberechtigten zu immensem personellen und organisatorischen Mehraufwand führen, der voraussichtlich nicht ohne verzögerte Antragsbearbeitung gestemmt werden kann. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Land NRW die Software zur Berechnung und Zahlbarmachung des Wohngeldes an die neue Rechtslage anpassen muss. Nach Mitteilung des Ministeriums soll die Wohngeld-Software erst ab Anfang April 2023 zur Verfügung stehen.
Am Ende der Seite finden Sie unter "Links" weitere Internetangebote, auf denen Sie sich über die Neuregelung des Wohngeldes informieren können.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich zwecks Terminvereinbarung an die Info-Theke des Fachbereichs Arbeit und Soziales | jobcenter im Kreis Kleve:
Info-Theke Soziales
Fährstraße 4
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1700
Email info.soziales@stadt-emmerich.de
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