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Wohnberechtigungsschein


Eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) kann nur gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) angemietet werden. Dieser WBS kann im Rathaus beantragt werden. Wir beraten Sie gerne und helfen bei der Antragstellung.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer solchen Wohnberechtigungsbescheinigung  ist abhängig von den Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antragsvordruck für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist am Ende der Seite unter "Formulare" zu finden. Dieser Vordruck kann sowohl verwendet werden, um einen allgemeinen WBS zu beantragen, aber auch, um einen gezielten WBS für eine ganz bestimmte Wohnung zu beantragen. Im falle eines gezielten WBS sollte auch die Vermietererklärung ausgefüllt werden. Außerdem ist eine aktuelle Einkommenserklärung vorzulegen (Vordruck am Ende der Seite unter "Formulare").

Kosten

Die Beratung ist immer gebührenfrei. Die Gebühr für einen WBS beträgt 15,00 €. Bezieher von SGB II-Leistungen können von der Gebühr freigestellt werden.

Kontakt

Lucca Kühnen
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-15 45
Lucca.Kuehnen@stadt-emmerich.de

Claudia Fidler
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-15 46
Claudia.Fidler@stadt-emmerich.de

Formulare