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Wohnberechtigungsschein
Eine öffentlich geförderte Mietwohnung (Sozialwohnung) kann nur gegen Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) angemietet werden. Dieser WBS kann im Rathaus beantragt werden. Wir beraten Sie gerne und helfen bei der Antragstellung.
Voraussetzungen
Die Erteilung einer solchen Wohnberechtigungsbescheinigung ist abhängig von den Einkünften aller im Haushalt lebenden Personen.
Erforderliche Unterlagen
Der Antragsvordruck für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist am Ende der Seite unter "Formulare" zu finden. Dieser Vordruck kann sowohl verwendet werden, um einen allgemeinen WBS zu beantragen, aber auch, um einen gezielten WBS für eine ganz bestimmte Wohnung zu beantragen. Im falle eines gezielten WBS sollte auch die Vermietererklärung ausgefüllt werden. Außerdem ist eine aktuelle Einkommenserklärung vorzulegen (Vordruck am Ende der Seite unter "Formulare").
Kosten
Die Beratung ist immer gebührenfrei. Die Gebühr für einen WBS beträgt 15,00 €. Bezieher von SGB II-Leistungen können von der Gebühr freigestellt werden.