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Winterdienst


Die Kommunalbetriebe Emmerich kümmern sich im Stadtgebiet um den Winterdienst auf den Gemeindestraßen. Das Räumen und Streuen der Straßen geschieht dabei je nach Wetterlage und nach Prioritätsstufen: Haupt- und Durchgangstraßen und die Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs mit Haltestellen genießen oberste Priorität. Im Anschluss daran erfolgt die Räumung von Verbindungs- und wichtigen Wohnstraßen, wichtigen innerstädtischen Radwegeverbindungen und Gehwegen vor öffentlichen Gebäuden.  

Hinweis: Auf den Autobahnen, Bundes- und Landstraßen im Stadtgebiet wird der Winterdienst durch den Landesbetrieb Straßen.NRW durchgeführt. Für den Winterdienst auf Kreisstraßen ist der Kreisbauhof (KKB) zuständig. Die Stadt Emmerich am Rhein hat keinen Einfluss auf die Durchführung dieses Winterdienstes.

Welche Straßen werden durch die Kommunalbetriebe geräumt?

In der Straßenreinigungssatzung (am Ende der Seite unter „Links“) der Stadt Emmerich am Rhein ist genau festgelegt, in welchen Straßen der Winterdienst durch die Stadt vorgenommen wird und wo die Anlieger/Eigentümer selbst räumen und streuen müssen. Dazu sind sämtliche Straßen im Stadtgebiet in zwei Kategorien eingeteilt:

  • W0 = Winterwartung durch die Anlieger
  • W1 = Winterwartung durch die Kommunalbetriebe
  • -- = Außenbereich (kein Winterdienst) oder übergeordnete Bundes-, Landes, Kreisstraße (kein Winterdienst durch Kommunalbetriebe)

In welche Kategorie Ihre Straße bzw. Ihr Straßenabschnitt fällt können Sie dem Straßenverzeichnis zur Straßenreinigung entnehmen. Das Verzeichnis finden Sie am Ende der Seite unter LINKS. Für Grundstücke, die an Straßen/Straßenabschnitten der Kategorie W1 liegen, wird eine zusätzliche Gebühr für den Winterdienst erhoben. Den aktuellen Gebührensatz für den Winterdienst können Sie der Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein unter §6 (4) entnehmen (am Ende der Seite unter "Links").

Der Winterdienst der Kommunalbetriebe Emmerich auf Gemeindestraßen ist i.d.R. werktags von 5:00 bis 22:00 Uhr, sonn- und feiertags von 6:00 bis 20:00 Uhr. Bei extremen Wettervorhersagen (massiver Schneefall, Blitzeis, etc.) werden die Einsatzzeiten und das eingesetzten Personal flexibel ausgeweitet. 

Winterdienst auf Gehwegen

Für die Sicherheit auf den Gehwegen sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Jeder Anlieger ist verpflichtet, den Gehweg vor seinem Objekt von Schnee und Eis zu befreien.

Das bedeutet für Sie:

  • Räumen Sie Schnee und Eis mindestens in einer Breite von 1,50 Meter, damit ihr Gehweg sicher zu begehen ist.  Ist in verkehrsberuhigten Straßen kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ist der Fahrbahnrand in einer Breite von 1,50 Metern schnee- und eisfrei zu halten. Bitte achten Sie darauf, dass durchgängige Gehbahnen in den Straßen entstehen.
  • Schieben Sie den Schnee nur bis an die Vorderkante des Gehweges und nicht auf die Straße, so dass der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht behindert wird.
  • Hydrantendeckel und Entwässerungseinläufe müssen freigehalten werden.
  • Streuen Sie bei Glätte nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand. Der übermäßige Einsatz von Streusalz schadet der Umwelt und darf nur in folgenden Ausnahmefällen verwendet werden: an gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgänge, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder gefährlichen Gehwegabschnitten oder bei klimatischen Ausnahmesituationen z.B. Eisregen.
  • In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am folgenden Tag bis 7:00 Uhr zu beseitigen, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr. Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, muss unter Umständen erneut geräumt oder auch gestreut werden. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.
Fragen zum Winterdienst

Das Logo zeigt vier Pfeile, von den 3 schwarze in Logo Mitte zeigen und ein grauer Pfeil von der Mitte nach oben rechts zeigt

Bei Fragen zum Winterdienst im Stadtgebiet Emmerich am Rhein wenden Sie sich bitte an das Service-Team der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein unter der Rufnummer 02822/9256-0 oder per E-Mail an info@kommunalbetriebe-emmerich.de. Bei Beschwerden oder Anregungen können Sie auch den Mängelmelder der Stadt Emmerich am Rhein nutzen