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Straßenrechtliche Erlaubnis


Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen nach § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um

  • Motorsportliche Veranstaltungen
  • Radrennen, Mannschaftsfahren und vergleichbare Veranstaltungen
  • Radtouren, wenn mal als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (in der Regel erst ab Landstraße) zu rechnen ist,
  • Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
  • Umzüge bei Volksfesten und ähnliches, es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen,
  • Straßenfeste, Märkte

Sollten Sie eine derartige Veranstaltung planen, setzen Sie sich bitte so früh wie möglich mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung!

Voraussetzungen

Der Antrag kann sowohl von Privatpersonen, Unternehmer oder Vereine gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung gem. § 29 Abs. 2 StVO und - falls erforderlich - verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 StVO
  • Nachweis Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Freistellungserklärung des Veranstalters
  • Lageplan / Lauf-oder Rennstrecke

möglicherweise:

  • bei Rennen und Sonderprüfungen mit Renncharakter: Sachverständigengutachten über die Geeignetheit der Fahrtstrecken und die gebotenen Sicherungsmaßnahmen
  • Ausschreibungsunterlagen
Bearbeitungszeitraum

Abhängig von Größe und Umfang der Veranstaltung. Bei Großveranstaltungen ist es sinnvoll, den Antrag mindestens sechs Monate vor der Veranstaltung zu stellen.

Formulare