Inhalt
Untersuchungsberechtigungsschein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger bestimmte, für ihn kostenfreie, ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt das Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist bei der ärztlichen Untersuchung vorzulegen. Die Arztwahl steht dem Jugendlichen frei.
Voraussetzungen
Die Berufsanfängerin beziehungsweise der Berufsanfänger:
- muss in Emmerich am Rhein mit Hauptwohnsitz gemeldet sein,
- darf zum Zeitpunkt der Ausstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben,
- muss die Beschäftigung innerhalb der nächsten 14 Monate aufnehmen.
Ein persönliches Erscheinen (oder das eines Bevollmächtigten) im Bürgerbüro ist erforderlich. Die Beantragung kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (z.B. Personalausweis)
Bearbeitungszeitraum
Bearbeitung und Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsschein erfolgt sofort.
Kosten
keine
Kontakt
Bürgerbüro der Stadt Emmerich am Rhein
Steinstraße 34
46446 Emmerich am Rhein
Telefon 0 28 22 / 75-1600
Email buergerbuero@stadt-emmerich.de
Öffnungszeiten
benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass