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Untersuchungsberechtigungsschein


Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige, die in den Beruf starten, bestimmte ärztliche Untersuchungen vorgeschrieben. Die Arztwahl ist bei dieser Art von Untersuchung frei. Damit diese Untersuchungen aber kostenfrei sind, müssen die Jugendlichen bei der ärztlichen Untersuchung einen Untersuchungsberechtigungsschein vorlegen.

Bis vor kurzem konnte dieser Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro der Stadt Emmerich benantragt werden. Mittlerweile darf das Bürgerbüro diese Leistung nicht mehr anbieten. Eine Antragsstellung nur noch online über das Portal www.untersuchungsberechtigungsschein.de möglich.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass