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Sterbefälle
Das Standesamt begleitet Sie durch fast alle Lebenslagen - auch die des Todes. Leider müssen auch diese traurigen Ereignisse beurkundet werden. Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem Standesamt anzuzeigen.
Zum genauen Vorgehen ist leider keine generelle Aussage möglich, da unterschiedliche Anforderungen, die in der Person des Verstorbenen begründet sind, berücksichtigt werden müssen.
Unterlagen, die vorzulegen sind, sollten Sie mit Ihrem Bestatter, der auf Wunsch meist diesen Behördengang übernimmt, oder dem Standesamt direkt absprechen. Weitere umfangreiche und ausführliche Informationen können Sie im "Friedhofswegweiser" finden. Dieser liegt im Standesamt und Rathaus aus.
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