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Stellplatzablöse


In der Emmericher Innenstadt sowie im Ortskern des Ortsteils Elten sind bei beengten Platzverhältnissen und in hoher Dichte verschiedene Nutzungen vorhanden. Hierbei handelt es sich um Mischungen aus Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros (Gewerbe) und Wohnungen. In der Regel wird bei Bauvorhaben der entsprechende Stellplatznachweis für eine bestimmte Nutzung auf Grundlage des rechnerisch zu ermittelnden notwendigen Bedarfs auf dem eigenen Grundstück gefordert. Bei den gegebenen Grundstücksverhältnissen ist dies oftmals nur schwer möglich.

Als Erleichterung sieht die Landesbauordnung die Möglichkeit der Ablöse von Stellplätzen vor. Hiervon hat die Stadt Emmerich für die Innenstadt und den Kernbereich des Ortsteils Elten Gebrauch gemacht. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 09.12.2008 eine Satzung über die Ablösung von Stellplätzen für den Innenstadtbereich und eine Satzung über die Ablösung von Stellplätzen im Ortsteil Elten beschlossen. Die Geldbetrag für die Ablöse beträgt pro Stellplatz:

  • 5.100,00 Euro im Innenstadtbereich
  • 4.400,00 Euro im Ortsteil Elten

Zuschuss zur Stellplatzablöse

Trotz des Angebotes der Ablösung stellt der Nachweis von Stellplätzen an vielen Stellen ein Investitionshindernis dar. Um den Leerständen von Ladenlokalen und Wohnungen entgegenzuwirken soll ein Stellplatzablöse-Zuschuss in Höhe von 50% der Ablösesumme für Investitionswillige bereitgestellt werden. Dadurch wird sich die Ausgabelast bei Stellplatzablöse reduzieren.

Der Zuschuss bezieht sich ausschließlich auf die Nutzungsänderung von bestehenden Gebäuden und kann pro Gewerbeeinheit für maximal vier abzulösende Stellplätze gewährt werden. Bei Neubauvorhaben ist ausreichend Flexibilität vorhanden, um den Stellplatznachweis zu führen bzw. von der Ablöse Gebrauch zu machen. Deshalb gibt es für diese Art von Vorhaben keinen Zuschuss.

Antragstellung

Im Rahmen der Baugenehmigung ist der Stellplatznachweis zu führen. Soll von der Stellplatzablöse Gebrauch gemacht werden, ist diese vertraglich zu vereinbaren. Der Antragsteller geht zur Führung des Stellplatznachweises in Vorleistung. Anschließend kann der Antrag auf Zuschuss formlos (z.B. per E-Mail) bei der Stadt gestellt werden. Der Antrag auf Zuschuss muss innerhalb von drei Monaten nach Zahlung der Stellplatzablöse gestellt werden.

Wichtig ist, dass das Vorhaben bei gewerblich genutzten Einheiten städtebaulich erwünscht sein muss. Vorhaben, die städtebaulichen Entwicklungskonzepten wie beispielsweise dem ISEK 2025, dem Einzelhandelskonzept, dem Vergnügungsstättenkonzept oder dem Klimaanpassungskonzept entgegenstehen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Über die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Zielsetzung der Zuschussgewährung entscheidet die Stadt Emmerich am Rhein im eigenen Ermessen. Dabei ist es unerheblich, ob das Vorhaben baurechtlich zulässig ist.

Der Zuschuss wird nach Prüfung und Bewilligung des Antrags an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt.

Weitere Informationen zur Förderung der Stellplatzablöse finden Sie in den Richtlinien (am Ende der Seite unter "Downloads").

 

Kontakt

Jürgen Beckmann
Rathaus Altbau
Geistmarkt 1
46446 Emmerich am Rhein

Tel: 0 28 22 / 75-16 81
J.Beckmann@stadt-emmerich.de

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