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Stellplatzablöse
In der Emmericher Innenstadt sowie im Ortskern des Ortsteils Elten sind bei beengten Platzverhältnissen und in hoher Dichte verschiedene Nutzungen vorhanden. Hierbei handelt es sich um Mischungen aus Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros (Gewerbe) und Wohnungen. In der Regel wird bei Bauvorhaben der entsprechende Stellplatznachweis für eine bestimmte Nutzung auf Grundlage des rechnerisch zu ermittelnden notwendigen Bedarfs auf dem eigenen Grundstück gefordert. Bei den gegebenen Grundstücksverhältnissen ist dies oftmals nur schwer möglich.
Als Erleichterung sieht die Landesbauordnung die Möglichkeit der Ablöse von Stellplätzen vor. Hiervon hat die Stadt Emmerich für die Innenstadt und den Kernbereich des Ortsteils Elten Gebrauch gemacht. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 09.12.2008 eine Satzung über die Ablösung von Stellplätzen für den Innenstadtbereich und eine Satzung über die Ablösung von Stellplätzen im Ortsteil Elten beschlossen. Die Geldbetrag für die Ablöse beträgt pro Stellplatz:
- 5.100,00 Euro im Innenstadtbereich
- 4.400,00 Euro im Ortsteil Elten