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Sondernutzung öffentlicher Flächen
Die Benutzung öffentlicher Flächen für das Aufstellen z.B. von Container, Gerüste, Plakate, Infostand, Werbe-oder Warenständer, Tische und Stühle ist nur erlaubt, wenn eine Sondernutzungserlaubnis vorliegt. Diese kann bei der Stadt Emmerich am Rhein beantragt werden. Am Ende der Seite finden Sie unter Formulare die Vordrucke für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung z.B. zur Aufstellung von Containern oder anderen privaten Baumaßnahmen, für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis z.B. für das Aufstellen von Info- und Werbeständen und für die Beantragung einer Plakatiergenehmigung.
Voraussetzungen
Der Antrag kann sowohl von Privatpersonen, Unternehmern oder Vereine usw. gestellt werden.
Für Plakatwerbung gilt:
- Plakate dürfen die Größe von max. DIN A 0 nicht überschreiten. Es handelt sich ansonsten um eine bauliche Anlage.
- Es dürfen nur 3 Veranstaltungen gleichzeitig beworben werden. Deshalb ist ein Antrag auf Plakatierung frühestmöglich zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Sondernutzung (Vordrucke finden Sie am Ende der Seite unter "Formulare")
- Evtl. Lageplan
Bearbeitungszeitraum
In der Regel 14 Tage. Abhängig von Art und Umfang des Antrages.
Kosten
Der Gebührentarif der Sondernutzung richtet sich nach der Örtlichkeit, der Größe der Fläche, sowie nach Abhängigkeit von Art und Umfang der Nutzung. Die Gebühr errechnet sich lt. Sondernutzungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein gem. § 9, Abs. 2, sowie lt. Anlage (Gebührentarif) Punkt B. der Sondernutzungssatzung.