Inhalt

Schülerbeförderung und Schülerfahrkosten


Als Schülerfahrkosten werden die Kosten bezeichnet, die bei der Beförderung von Schülern auf dem Schulweg entstehen. Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen Wohnung und der besuchten Schule. Ein Antrag auf die Übernahme der Schülerfahrkosten kann gestellt werden, wenn der Schulweg in der einfachen Entfernung

  • für Grundschüler mehr als 2 km
  • für Schüler der Klassen 5 bis 10 mehr als 3,5 km
  • für Schüler der Klassen 11 bis 13 mehr als 5 km

beträgt.

Unabhängig von der Länge des Schulwegs entsteht ein Anspruch, wenn der Schüler dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel benutzen muss. Außerdem entsteht ein Anspruch, wenn der Schulweg nach den objektiven Gegebenheiten besonders gefährlich oder nach den örtlichen Verhältnissen für Schüler ungeeignet ist.

Es werden nur die Kosten für die wirtschaftlichste und dem Schüler zumutbare Art der Beförderung übernommen. In der Regel ist das die Übernahme der Kosten für den Schulbus (öffentlicher Personennahverkehr, Bürgerbus). In dem Fall erhält das Kind das SchokoTicket des Verkehrsverbundes RheinRuhr, das auch außerhalb der Schulzeit in Bus und Bahn genutzt werden kann. Der elterliche Eigenanteil für dieses Ticket beträgt 6 Euro pro Monat bei Grundschulen und 12 Euro pr Monat bei weiterführenden Schulen. Ab dem zweiten Kind sind Ermäßigungen möglich.

In Ausnahmefällen kann auch eine Wegstreckenentschädigungen gezahlt werden, wenn eine Beförderung mit dem öffentlichem Personennahverkehr ausscheidet. Fragen dazu beantworten die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus.

Antragsverfahren

Anträge für die Übernahme von Schülerfahrtkosten erhalten Sie in den Schulsekretariaten. Die Bewilligungen für die Übernahme von Schülerfahrkosten gelten höchstens bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres.

Corona

Nach Hinweisen aus der Elternschaft wegen zu voller Schulbusse hat die Stadt Emmerich am Rhein den Kontakt zur NIAG, als zuständigem Verkehrsdienstleister, gesucht und Möglichkeiten besprochen, wie der Busverkehr –  insbesondere zu Stoßzeiten – weiter verstärkt werden kann.  Die NIAG hat daraufhin mit einem Busunternehmen und dem Kreis Kleve als Auftraggeber abgestimmt, dass die Fahrten auf den Linien 88, 93 und 94 ab sofort verstärkt werden.
Eine Übersicht, zu welchen Uhrzeiten die „Verstärkerbusse“ fahren, kann am Ende der Seite unter „Downloads“ heruntergeladen werden. 

Downloads